EasyGov.swiss
EasyGov.swiss - der Online-Schalter für Unternehmen
EasyGov macht die nötigen Behördengänge einfach, schnell und effizient. Die Plattform ermöglicht es Bewilligungs-, Antrags- und Meldeverfahren an einem einzigen Ort elektronisch abzuwickeln. Das Angebot wird stetig ausgebaut.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeitenden der zuständigen Dienststelle "Einwohnerdienste" der Gemeinde Surses während den ordentlichen Büroöffnungszeiten zur Verfügung.
Strafregisterauszug
Strafregisterauszug
Bestellmöglichkeiten:
Bestellen Sie bitte nach Möglichkeit direkt online. Eine Online-Bestellung wird gemäss dem Bundesamt für Justiz bevorzugt behandelt. Ab sofort können Strafregister-Auszüge auch am Postschalter bestellt werden.
Inhalt des Auszugs
- Urteile wegen Verbrechen und Vergehen
- Urteile wegen Übertretungen (nur, wenn ein Berufsverbot nach Artikel 67 StGB verhängt wurde)
Wer darf Auszüge bestellen?
- Jede Person über sich selber (nur gegen Ausweiskopie und Unterschrift).
Empfänger des Auszugs
- Sie selber, an Ihre Postadresse (Normalfall)
- Jemand anders an einer anderen Adresse (z.B. Arbeitgeber, Behörden), nur mit Ihrem ausdrücklichen Auftrag
Kosten
- Pro Auszug CHF 20.00
Beglaubigungen
Falls der Strafregisterauszug einer ausländischen Behörde vorgelegt werden soll, ist eine Beglaubigung/Apostille durch die Schweizerische Bundeskanzlei meistens notwendig. Gegen eine Zusatzgebühr von CHF 20.– sorgen wir auch für die Beglaubigung.